OOH-Magazin Ausgabe 1 - 2022

Die Nanny und die Werbung Tabak, Alkohol und Zucker: Seit Jahren sieht sich die Werbewirtschaft mit Diskussionen umWerbeverbote konfrontiert. Anders als in Deutschland ist in der Schweiz Zigarettenwerbung auf Plakaten erlaubt. Zumindest noch. Denn soeben sprach sich die Bevölkerung in einer Volksabstimmung für ein weitgehendes Tabak-Werbeverbot aus. Eine Mehrheit stimmte für die Volksinitiative „Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung“, mit der Konsequenz, dass entsprechende Werbung nun überall verboten wird, wo sie für Kinder und Jugendliche noch sichtbar war: auf Plakaten, in Kinos oder im Internet. Erwartungsgemäß fielen die Reaktionen auf die Abstimmung – je nach Blickwinkel – unterschiedlich aus. Man sei „extrem zufrieden“, äußerte sich die Schweizer Krebsliga. „Was legal produziert werden kann, dafür soll auch geworben werden dürfen“, meint hingegen der Verband Kommunikation Schweiz und fordert deshalb jetzt eine Umsetzung mit Augenmaß. Damit sprechen die Schweizer aus, was auch hierzulande viele denken. Denn auch in Deutschland sieht sich die Werbewirtschaft von Eingriffen in die Werbefreiheit bedroht. Vor allem auf EU-Ebene wurden zuletzt immer wieder Einschränkungen diskutiert – bei Werbung für Lebensmittel, alkoholische Getränke, Glücksspiel, Finanzdienstleistungen, Autos oder kosmetische Produkte. Bislang traf es vor allem die Tabakindustrie. Bereits 1975 wurde die Zigarettenwerbung im Fernsehen und Radio untersagt. Drei Jahre später kam das Aus für den Marlboro-Mann in den Kinos, zumindest in den Vorstellungen vor 18 Uhr. 2007 wurde die Werbung in Zeitungen und Zeitschriften verboten. Und 2016 Schulterschluss: Mit breiter Unterstützung aller Medien setzt sich das Austrian Chapter der IAA 2021 gegen Werbeverbote zur Wehr. 22 OOH-Aspekte

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